Im Schutzbrief der GVO Versicherung gilt, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen ist, sorgt ROLAND für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 €. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
Definition Unfall
Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.