Im Schutzbrief der GVO Versicherung vermittelt ROLAND der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 € je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (§5 Ziffer 2.3.) in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Ersatzfahrradkosten.