Im Schutzbrief der GVO Versicherung gilt, sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht.
Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50,00 Euro.
Definitionen
a) Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund
derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind
- entladene oder entwendete Akkus oder
- fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden
kann oder
- ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von
außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird
b) Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die
mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht
versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden.
c) Ausland sind alle Länder des Geltungsbereiches außer Deutschland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie oder die mitversicherte Person einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen.