Im Schutzbrief der GVO Versicherung reserviert ROLAND auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis zu 80 € je Übernachtung. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (§5 Ziffer 2.3.) in Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.