In der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt als Berechnungsgrundlage für das Alter des Fahrrades das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung.
In der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt als Berechnungsgrundlage für das Alter des Fahrrades das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung.