In der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt für Verschleiß, versichert sind Beschädigungen infolge von Verschleiß, nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Für den Verschleiß des Akkus gilt als versichert, Beschädigungen des Akku/Motor infolge von Verschleiß, nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit).