In der E-Bike und Fahrradversicherung erstatte der Versicherer den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Die Entschädigungsleistung für Fahrradzubehör ist je Zubehörteil gemäß I. Nr. 1 b (Fahrradzubehör) auf 300,00 € begrenzt. Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen maximal 1.000,00 €.
Versichert ist folgendes lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz,
Kleidung - Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schlafsack
- Schleppstange
- Schloss
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Trinkflasche
- Werkzeug/Flickzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt