In der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung ist bei Verschleiß folgendes zu beachten:
Verschleiß
Versichert sind Beschädigungen infolge von Verschleiß, nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit), wenn
- der Schaden durch Alterung, häufigen Gebrauch oder Abnutzung entstanden ist und die Leistungsfähigkeit des Fahrrads mindert und
- wenn die versicherten technischen Teile vor Erreichen der üblichen technischen Lebensdauer ihre
Eigenschaft zur Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit des versicherten Fahrrads verlieren und
- das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage für das Alter
ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung.
Verschleiß des Akkus
Versichert sind Beschädigungen des Akku/Motor infolge von Verschleiß, nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit), wenn
- ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladekapazität des im versicherten Fahrrad fest verbauten Akkus gegeben ist. Als übermäßiger Leistungsabfall im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of Health von weniger als 50% der ursprünglichen Ladekapazität und
- das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. Berechnungsgrundlage für das Alter
ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung.