In der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung ist, das im Versicherungsschein bezeichnete ausschließlich privat genutzte Fahrrad/E-Bike ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor) welches zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als fünf Jahre ab Kaufdatum vom Händler ist und deren Kaufpreis 10.000 € nicht übersteigt, versichert. Versichert sind auch die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (z.B. Sattel, Lenker Gepäckträger, Akku und Lade-/Steuergerät).