In Der E-Bike und Fahrradversicherung der GVO Versicherung besteht für Beschädigungen des versicherten Fahrrads für die folgenden Gefahren Versicherungsschutz:
- Unfallschäden:
Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. Versichert ist darüber hinaus
- das Umfallen des Fahrrads sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung (Fall oder Sturzschäden)
- der Unfall des Fahrrads, die mit einem Transportmittel (Kraftahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel) befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. - Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawine oder Erdrutsch
- Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
- Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motor- und Steuerungsgeräten
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung)
- Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
- Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte (Vandalismus)
- Verschleiß
- Verschleiß des Akkus