In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad weltweit versichert ohne zeitliche Begrenzung. Hierzu gehören alle fest verbunden Teile zur Funktion des Fahrrads, z.B. Sattel, Lenker etc. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind.
Versicherungsschutz besteht für:
- Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
- Einbruchdiebstahl, Raub
- Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
- Vandalismus
- Beschädigung durch Unfall
- Brand
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät
- Sofern vereinbart: Fahrradschutzbrief (Pannen und Unfallhilfe)
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind nicht versichert, wie zum Beispiel:
- Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Die GVO leistet für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Die GVO kann nicht alle denkbaren Fälle versichern.
Sonst müsste diese einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen worden, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- an gewerblich genutzten Fahrrädern
- die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen
- die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind
Welche Verpflichtungen habe ich?
- Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
- Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
- Im Versicherungsfall müssen Sie vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
- Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
- Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie die GVO ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.
Wann und wie muss ich bezahlen?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können die Beiträge überweisen oder die GVO ermächtigen, sie von Ihrem Konto einzuziehen. (SEPA-Lastschriftmandat).
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nichts anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder die GVO sie nicht kündigen.
Wie kann ich den Vertrag beenden?
Sie oder die GVO können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder die GVO können den Vertrag auch kündigen, wenn die GVO eine Leistung erbracht hat, oder wenn Sie Klage gegen die GVO auf Leistung erhoben haben. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.