Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt der Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, oder – wenn möglich – zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz. Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen. Für nicht vom NV-Schutzbrief organisiertes Abschleppen erstattet der NV-Schutzbrief die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro. Zusätzlich übernimmt der NV-Schutzbrief die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 Euro, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht
möglich ist. Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an, jedoch können Kosten für die vom Versicherungsnehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rechnung gestellt werden.