Der Fahrradschutzbrief der NV-Versicherung unterstützt die versicherte Person auch bei technischen
Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf der 24-Stunden Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt oder bei Bedarf durch Benennung des nächsten Gastbetriebes. Ruft die versicherte Person im Schadenfall nicht das Notfalltelefon an, so ist der NV-Schutzbrief nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe verpflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen versichert sind.