In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung gibt es im Premium 1.0 bessergrün Tarif folgende Garantien:
Lückenlos-Garantie / Konditionsdifferenzdeckung
Wenn vor Beginn dieses Vertrages ein direkter Vorvertrag besteht, also die Fahrradkaskoversicherung von einem anderen Versicherer auf diesen übertragen werden soll, dann gilt diese Deckungserweiterung für den Zeitraum zwischen Antragsstellung (Antragseingang beim Versicherer) und dem tatsächlichen Beginn des Vertrages = Ende des Vorvertrages.
Voraussetzung für diese Deckungserweiterung ist, dass der entsprechende Vorvertrag bei Antragstellung angegeben wurde und dass eine Antragsannahme erfolgte. Die Differenzdeckung leistet für die Inhalte dieses Vertrages, soweit diese durch den noch bestehenden Vorvertrag nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Diese Deckungserweiterung gilt nachrangig (subsidiär) zu dem bestehenden Vorvertrag. Die Gesamthaftung ist auf die Versicherungssumme des entsprechenden Vorvertrages begrenzt. Sollte diese höher sein als in diesem Vertrag, so ist die Haftung auf die Versicherungssummen dieses Vertrages begrenzt.
Best-Leistungs-Garantie
Umfang:
Die Best-Leistungs-Garantie bietet Versicherungsschutz für Schadenfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht oder nicht komplett unter den Deckungsschutz fallen, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrradkaskoversicherung eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts überhaupt oder besser eingeschlossen wären.
Die Erweiterung umfasst:
- die versicherten Gefahren
- die versicherten Sachen
- die versicherten Kosten
Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln und auch bei diesem Versicherer keine zuschlagspflichtige Einschlussmöglichkeit sein. Der Nachweis in Form von besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) über die anderweitige Mitversicherung obliegt dem Versicherungsnehmer.
Ausschlüsse:
- Berufliche und gewerbliche Risiken
- Inhalte der Schutzbriefleistungen
- Vorsatz
- Die Begrenzung der Gesamtleistung gemäß Abschnitt A1 Ziff. 5.1. bleibt unberührt.
- Teil-Kündigungsmöglichkeit
Diese Regelung der Best-Leistungs-Garantie kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen in Schriftform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die Aufhebung des Hauptvertrages zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
Besitzstands-Garantie
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Fahrradkaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird dieser Versicherer nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, als
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- die Vorversicherung bei Antragsstellung angegeben wurde;
- die bei diesem Versicherer versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt;
- beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit.
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Vorsatz.
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Der Versicherer garantiert, dass die dieser Fahrradkaskoversicherung zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) noch zu erstellenden, zukünftigen Musterbedingungen für eine Fahrradkasko-Versicherung abweichen.
Künftige Bedingungsverbesserungen
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.