In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung besteht ergänzend zu dem versicherten Fahrrad gemäß Abschnitt A1 Ziff. 1.1 Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet und genutzt werden. Dem gleichzusetzen sind Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Rad in Reparatur befindet. Für Mieträder gelten die versicherten Gefahren und Schäden nach Abschnitt A1
Ziff.6 und Ausschlüsse nach Abschnitt A1 Ziff. 7.