In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung sind Downhill-Fahrten, Bergabfahrten sowie Fahrten in Sport- und Bikeparks mitversichert. Bei einem Schaden gilt die Versicherungssumme nach Abschnitt A1 Ziff.5.
In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung sind Downhill-Fahrten, Bergabfahrten sowie Fahrten in Sport- und Bikeparks mitversichert. Bei einem Schaden gilt die Versicherungssumme nach Abschnitt A1 Ziff.5.