In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung ist die Teilnahme an Radsportveranstaltungen sowie den Vorbereitungen hierzu mitversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die
Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Gelegentliche Einnahmen – zum Beispiel durch Preisgelder – sind im Rahmen der Grenzen von Abschnitt A1 Ziff. 1.1. hiervon ausgenommen.