In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung erstattet der Versicherer die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. Versicherungsschutz besteht nach Versicherungsbeginn bis zu einem maximalen Fahrradalter von
5 Jahren.
Verschleiß des Akkus
Versichert ist ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladekapazität des im versicherten E-Bike fest verbauten Akkus. Maßgebend ist dabei das Verhältnis der ursprünglichen Ladekapazität des verbauten Akkus gem. Herstellerangaben (100%) mit der effektiven Ladekapazität zum Zeitpunkt eines Schadeneintritts. Als übermäßiger Leistungsabfall im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of Health von weniger als 50% der ursprünglichen Ladekapazität vor Ablauf des fünften Betriebsjahres ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme des versicherten E-Bikes.