In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung zählen als Fahrradunfall u. a. Anprall, Bodenstürze und Bruchschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis.
Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Fall- oder Sturzschäden
Versichert ist das Umfallen des Fahrrads oder E-Bikes/Pedelecs sowie der Sturz mit dem Fahrrad oder E-Bike/Pedelec – auch ohne äußere Einwirkung.
Ebenso zählen zum Fahrradunfall Schäden durch:
- Vandalismus (vorsätzliche Beschädigung durch Dritte)
- Brand / Explosion / Blitzschlag
- Sturm / Hagel / Überschwemmung
- Bedienungsfehler
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor, Steuerungsgeräten
- Elektronik-Schäden an Akku, Motor, Steuerungsschäden (Kurzschluss, Induktion,
Überspannung)
Gewährleistung und Garantie
Nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist oder Garantie besteht Versicherungsschutz auch für Beschädigung oder Zerstörung des Fahrrades (Sachschaden) durch Konstruktions- oder Materialfehler.