In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung erstattet der Versicherer folgende Reparaturkosten:
- Reparaturkosten bei Beschädigung
- Verschleiß an Bremsen, Reifen, Schläuchen bis zu einem Fahrrad-Alter von 5 Jahren
- Fahrradunfall (z.B. Bodensturz)
- Beschädigung des Fahrrades durch einen Unfall von einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug, öffentlichen Verkehrsmittel
- Fall- und Sturzschäden
- Bedienungsfehler
- Feuchtigkeitsschäden (z.B. am Motor)
- Elektronikschäden
- Konstruktions- und Materialfehler
- Verschleiß am Fahrrad/E-Bike
- Verschleiß des Akkus