In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Er leistet Ersatz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Verlust der versicherten Sachen (Sachschäden).
Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben und nach billigem Ermessen auch nicht vorhersehen konnten. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Eintreten folgender Gefahren und Schäden:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Beschädigung
- Fahrradunfall
- Verschleiß
- Teilnahme an Radsportveranstaltungen
- Downhill
- Mieträder
- Brand, Explosion, Blitzschlag
- Vandalismus
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Material- und Produktionsfehler
Bei Beschädigung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch genannte Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen. Der Versicherer erstattet hierbei Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.