In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung sind Fahrräder, Fahrradanhänger und E-Bikes/Pedelecs versichert, sofern sie nach den Sicherungsvorschriften (Sicherung mit verkehrsüblichen Fahrradschloss) gesichert wurden. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erstattet der Versicherer die angefallenen Kosten nach Neuwert, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn. Die hierfür maximal vereinbarte Versicherungssumme nach.
- Bei Diebstahl von lose mit dem Fahrrad verbundenen Teilen erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich Arbeitslohn.
- Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahrzeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug während des Diebstahls ver- bzw. abgeschlossen war. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern.
Einbruchdiebstahl
Das Fahrrad (inkl. Fahrradanhänger) und das E-Bike/Pedelec sind versichert, wenn es sich in einem verschlossenen Haus, einer verschlossenen Wohnung oder Keller oder einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befand.
Raub und Plünderung
- Der Räuber wendet gegenüber der versicherten Person Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
- Die versicherte Person gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Der versicherten Person wird das versicherte Fahrrad/E-Bike weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
- Plünderung ist das gewaltsame, widerrechtliche Aneignen von Sachen verbunden
mit einer möglichen sinnlosen Zerstörung und Beschädigung.