In der E-Bike und Fahrradversicherung der NV-Versicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die nachfolgend aufgezählten lose mit dem Fahrrad verbundenen Teile und Zubehör:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradschloss
- Fahrradhelm
- Kleidung (auch während der Fahrradnutzung)
- Fahrradkompass
- Kilometerzähler
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte wie z. B. Smartphones)
- Kartenhalter/-material
- Fahrradkorb
- Fahrradtasche
- Kindersitz
Die Entschädigungsleistung ist je Schadenfall auf 500 Euro begrenzt.