In der Fahrradversicherung der NV-Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor), für das keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht versichert. Versichert ist das Fahrrad einschließlich für die zur Funktion dienenden und fest verbundenen Teile (wie Sattel, Lenker, Gepäckträger, Akkus). Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr (24 Stunden-Schutz).
Gewerblich genutzte Fahrräder
Fahrräder, die auch gewerblich genutzt werden, sind nur versichert, soweit es sich um eine ohne Beschäftigte ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20.000 Euro pro Jahr handelt.
Fahrradzubehör
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die nachfolgend aufgezählten lose mit dem Fahrrad verbundenen Teile und Zubehör:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradschloss
- Fahrradhelm
- Kleidung (auch während der Fahrradnutzung)
- Fahrradkompass
- Kilometerzähler
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte wie z. B. Smartphones)
- Kartenhalter/-material
- Fahrradkorb
- Fahrradtasche
- Kindersitz
Die Entschädigungsleistung ist je Schadenfall auf 500 Euro begrenzt.
Wer ist versichert
Als mitversicherte Repräsentanten des Versicherungsnehmers gelten, alle Personen, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers an dem Gebrauch des Fahrrades beteiligt sind.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung.
Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag (maximal 10.000€) begrenzt. Dieser Betrag ist der Kaufpreis (maximal 10.000€) ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen. In der Regel ist der Neuwert des Fahrrads/E-Bikes der ursprüngliche unverbindliche Verkaufspreis. Beim Kauf eines gebrauchten Fahrrads ist dieser Neuwert als Kaufpreis anzugeben. Bei Totalverlust ersetzt der Versicherer bei neu angeschafften Sachen innerhalb der ersten 36 Monate nach Anschaffung den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert), jedoch maximal den aktuell gültigen Hersteller-Verkaufspreis am Schadentag, ohne sonstige Abzüge „neu für alt“, zuzüglich der Frachtkosten. Bei gebraucht angeschafften Sachen wird auf den Abzug „neu für alt“ ebenfalls verzichtet, solange die versicherten Sachen zum Schadenzeitpunkt nachweislich nicht älter als 36 Monate waren.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Er leistet Ersatz für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Verlust der versicherten Sachen (Sachschäden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehen haben und nach billigem Ermessen auch nicht vorhersehen konnten. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Eintreten folgender
Gefahren und Schäden:
- Diebstahl
- Beschädigung
- Fahrradunfall
- Verschleiß
- Teilnahme an Radsportveranstaltungen
- Downhill
- Mieträder