Zum konkreten Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall macht die Uelzener auf ihrer Website und in der vorliegenden Leistungsübersicht keine Angaben – die genauen Regelungen stehen in den Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB). Üblich und gesetzlich vorgesehen (§ 92 VVG) ist, dass sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer nach einem regulierten Versicherungsfall ein Sonderkündigungsrecht haben. Prüfe daher die Bedingungen deines Tarifs oder frage direkt bei der Uelzener (Infoline 0581 8070-0) nach.
Was die Uelzener-Unterlagen dazu sagen
In der Leistungsübersicht Hausrat und auf der offiziellen Produktseite der Uelzener finden sich Angaben zu versicherten Gefahren, Leistungsgrenzen und Zusatzpaketen – jedoch keine ausdrücklichen Angaben zum Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall. Die maßgeblichen Regelungen zu Kündigung und Vertragslaufzeit stehen in den Vertragsbedingungen.
- Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB) – hier sind Kündigungsrechte und Fristen geregelt.
- Diese Bedingungen stehen als Download auf der Website der Uelzener bereit.
Eine konkrete Kündigungsfrist oder ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht nach Schaden lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht belegen.
So gehst du vor
- Bedingungen prüfen: Schau in die VHB 2015 / UEVHB (Abschnitt zu Kündigung/Vertragsdauer) deines konkreten Vertrags.
- Direkt nachfragen: Die Uelzener ist unter der Infoline 0581 8070-0 oder per E-Mail (info@uelzener.de) erreichbar.
- Fristen beachten: Ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall ist in der Regel an eine Frist nach Abschluss der Schadenregulierung gebunden – die genaue Frist nennt dein Bedingungswerk.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hausratversicherung; Uelzener, offizielle Website (uelzener.de), Produktseite Hausratversicherung; Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB)