Zur konkreten Kündigungsfrist der Uelzener Hausratversicherung liegen in den vorliegenden Quellen (Leistungsübersicht, offizielle Website, Stiftung-Warentest-Vergleich) keine Angaben vor. Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB) sowie die gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). In der Praxis gilt bei Hausratversicherungen üblicherweise eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten – verbindlich sind jedoch nur die Angaben in Ihrem Versicherungsschein und den Bedingungen.
Wo die Kündigungsfrist geregelt ist
Die genaue Kündigungsfrist Ihres Vertrags finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB) und in Ihrem persönlichen Versicherungsschein. Diese Dokumente stehen als Download auf der offiziellen Website der Uelzener bereit.
- Ordentliche Kündigung: in der Regel zum Ende des vereinbarten Versicherungsjahres (die konkrete Frist entnehmen Sie Ihren Bedingungen).
- Sonderkündigungsrecht: z. B. nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung – auch hier gelten die Regelungen Ihrer Bedingungen und des VVG.
Da weder die Leistungsübersicht noch die offizielle Produktseite eine feste Frist nennen, empfehlen wir, vor einer Kündigung direkt in den Vertragsunterlagen nachzusehen oder die Uelzener zu kontaktieren.
So erreichen Sie die Uelzener
Für verbindliche Auskünfte zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsweg wenden Sie sich an den Versicherer:
- Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen
- Telefon (Infoline): 0581 8070-0
- E-Mail: info@uelzener.de · Website: www.uelzener.de
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hausratversicherung; Uelzener, offizielle Website (uelzener.de); Uelzener, Allgemeine Bedingungen Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB)