Konkrete Regelungen zum Versicherungsschutz während und nach einem Wohnungswechsel (Doppelversicherung in alter und neuer Wohnung über einen Übergangszeitraum, Fristen zur Ummeldung) enthalten die vorliegenden Quellen zur Uelzener Hausratversicherung nicht ausdrücklich. Belegt ist lediglich, dass die Uelzener nach einem Schadenfall Umzugskosten übernimmt (bis 125 € im Basis-Tarif, bis 250 € im Premium, bis 500 € im Premium Plus). Für die genaue Regelung zum Umzug in eine neue Wohnung sind die Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB) maßgeblich bzw. die Uelzener sollte direkt kontaktiert werden (Infoline 0581 8070-0).
Was die Quellen zum Umzug belegen
In der offiziellen Leistungsübersicht und auf der Website der Uelzener ist zum Thema Umzug nur folgender Punkt ausdrücklich genannt:
- Umzugskosten nach einem Schadenfall: bis 125 € (BASIS), bis 250 € (PREMIUM), bis 500 € (PREMIUM PLUS) pro Leistungsfall.
Dieser Baustein betrifft jedoch Umzugskosten, die durch einen Versicherungsfall (z. B. nach einem Brand- oder Leitungswasserschaden) notwendig werden – nicht den freiwilligen Wohnungswechsel. Konkrete Angaben zur Fortgeltung des Vertrags bei einem planmäßigen Umzug liegen in den vorliegenden Quellen nicht vor.
Wo die Umzugsregelung geregelt ist
Ob und wie lange der Hausrat während eines Umzugs sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert ist, regeln branchenüblich die Versicherungsbedingungen. Für die Uelzener sind das die Allgemeinen Bedingungen für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB), die als Download auf der Website verfügbar sind. Dort sollte vor einem Umzug nachgelesen werden.
Zusätzlich bietet die Uelzener die Außenversicherung an: Hausrat, der sich maximal 6 Monate außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist bis 10 % (BASIS), bis 20 % (PREMIUM) bzw. bis 30 % (PREMIUM PLUS) der Versicherungssumme mitversichert. Ob diese Regelung auf eine Umzugssituation anwendbar ist, geht aus den Quellen nicht eindeutig hervor.
Empfehlung vor dem Umzug
- Den Umzug bzw. die neue Adresse der Uelzener rechtzeitig mitteilen (Infoline 0581 8070-0, info@uelzener.de).
- Prüfen lassen, ob sich durch die neue Wohnung (Wohnfläche, Ort, PLZ) der Beitrag oder die Versicherungssumme ändert.
- Die konkreten Fristen und den Übergangsschutz in den VHB 2015 / UEVHB nachlesen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hausratversicherung (Stand 2025); Uelzener, offizielle Website (uelzener.de), Produktseite Hausratversicherung; Uelzener, Allgemeine Bedingungen für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB)