Ein gekipptes oder offen stehendes Fenster gilt im Versicherungsrecht in der Regel als grob fahrlässig, wenn dadurch ein Einbruch oder Leitungswasser-/Sturmschaden begünstigt wird. Die Uelzener Hausratversicherung verzichtet laut Leistungsübersicht jedoch auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit – das heißt, Schäden werden grundsätzlich auch dann reguliert, wenn sie grob fahrlässig verursacht wurden (Stand: Oktober 2026). Ob ein konkreter Fall unter diesen Verzicht fällt, hängt vom Einzelfall und den vollständigen Versicherungsbedingungen (VHB 2015/UEVHB) ab.
Was bedeutet der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit?
Normalerweise kann ein Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat – ein klassisches Beispiel ist das gekippte oder offen stehende Fenster beim Verlassen der Wohnung.
- Die Uelzener nennt in ihrer Leistungsübersicht ausdrücklich den „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ – und zwar in allen drei Tarifvarianten (basis, premium, premium plus).
- Das bedeutet: Der Versicherer verzichtet grundsätzlich darauf, die Entschädigung wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen.
Der genaue Umfang dieses Verzichts (z. B. mögliche Höchstgrenzen oder Ausnahmen) ergibt sich aus den vollständigen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015/UEVHB).
Welche Schäden kommen bei offenem Fenster in Frage?
Ein offen stehendes oder gekipptes Fenster kann verschiedene versicherte Gefahren betreffen, die in der Uelzener Grunddeckung enthalten sind:
- Einbruchdiebstahl: Beachten Sie, dass das Einsteigen durch ein gekipptes/offenes Fenster versicherungsrechtlich häufig nicht als „Einbruch“ (gewaltsames Eindringen), sondern als einfacher Diebstahl gewertet wird – dafür gelten andere Regeln.
- Leitungswasser bzw. Folgeschäden (z. B. durch eindringenden Regen bei Sturm).
- Sturm und Hagel, wenn Regen/Wasser durch das offene Fenster eindringt.
Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt stark vom konkreten Schadenhergang ab. Hierzu sind die vollständigen Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Wichtiger Hinweis
Die Leistungsübersicht gibt den Leistungsumfang nur verkürzt wieder. Für die verbindliche Beurteilung eines konkreten Falls – etwa bei einem offen stehenden Fenster – sind die Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015/UEVHB) entscheidend. Im Schadenfall sollten Sie den Vorfall zeitnah dem Versicherer melden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hausratversicherung; Uelzener, offizielle Website (uelzener.de); Uelzener, Bedingungen Hausrat-Versicherung (VHB 2015/UEVHB)