Ja. Leitungswasser gehört bei der Uelzener Hausratversicherung in allen Tarifvarianten (basis, premium, premium plus) zur Grunddeckung. Mitversichert ist dabei auch der Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten. Zusätzlich übernimmt die Uelzener nach einem Leitungswasserschaden in Mietwohnungen die Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen (Stand: Oktober 2026).
Was bei Leitungswasser versichert ist
Leitungswasser zählt bei der Uelzener zu den versicherten Gefahren der Grunddeckung – unabhängig vom gewählten Tarif. Konkret umfasst der Schutz laut Leistungsübersicht:
- Leitungswasserschäden an versicherten Sachen (entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme)
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
- Reparaturkosten an Tapeten und Bodenbelägen in Mietwohnungen nach einem Leitungswasserschaden
Entschädigt wird der versicherte Hausrat, also Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen.
In allen drei Tarifvarianten enthalten
Die Uelzener bietet die Hausratversicherung in drei Varianten an: basis, premium (von der Uelzener als „Kundenfavorit" beworben) und premium plus. Die Gefahr Leitungswasser ist in allen drei Varianten Teil der Grunddeckung. Die Tarife unterscheiden sich vor allem bei Zusatzleistungen und Entschädigungsgrenzen, nicht beim grundsätzlichen Einschluss von Leitungswasser.
Gut zu wissen
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit: Die Uelzener wirbt damit, auf diese Einrede zu verzichten – das kann z. B. bei fahrlässig verursachten Wasserschäden relevant sein.
- Unterversicherungsverzicht ab 500 € pro Quadratmeter: Bei korrekter Angabe der Wohnfläche/Versicherungssumme wird die Entschädigung nicht wegen Unterversicherung gekürzt.
- Umfang verkürzt dargestellt: Die Leistungsbeschreibungen sind in der Leistungsübersicht verkürzt wiedergegeben. Den genauen Umfang regeln die Allgemeinen Bedingungen der Uelzener für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Uelzener, Leistungsübersicht Hausratversicherung; Uelzener, offizielle Website (Produktseite Hausratversicherung); Uelzener, Allgemeine Bedingungen für die Hausrat-Versicherung (VHB 2015 / UEVHB)