Ja. Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt Personen- und Sachschäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. EUR pauschal, wobei je geschädigte Person maximal 10 Mio. EUR geleistet werden (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017). Maßgeblich für den Umfang bleibt stets der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Versicherungssummen im Überblick
- Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR Versicherungssumme (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
Die Versicherung springt für Schäden ein, die Sie bei Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritten zufügen.
Weitere abgedeckte Leistungen
- Tätigkeitsschäden: Schäden an fremden Sachen durch dienstliche Tätigkeit bis 5.000 EUR (Selbstbehalt 250 EUR)
- Dienstfahrzeuge: Schäden am Kfz des Dienstherrn bis 50.000 EUR; Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter bis 1 Mio. EUR
- Schlüsselverlust: dienstliche Schlüssel bis 100.000 EUR
- Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen bis 10 Mio. EUR
- Kassenfehlbeträge und Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum je bis zu 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR
Geltungsbereich und Nachhaftung
- Auslandsaufenthalte: Versicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten – in Europa zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu 1 Jahr
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Die genannten Leistungen sind ein allgemein verständlicher Kurzüberblick. Für den konkreten Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung, Stand 01.11.2017