Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt auch bei dienstlichen Tätigkeiten während eines Auslandsaufenthalts. Innerhalb Europas gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern besteht er bis zu einem Jahr pro Aufenthalt. Der Versicherungsschutz ist also nicht auf Deutschland beschränkt.
Geltungsbereich im Detail
- Europa: Versicherungsschutz für versicherte dienstliche Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt.
- Außereuropäische Länder: Versicherungsschutz für versicherte dienstliche Tätigkeiten bis zu 1 Jahr je Aufenthalt.
Abgedeckt sind jeweils die versicherten dienstlichen Tätigkeiten während des Auslandsaufenthalts (Quelle: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung).
Wichtig zu beachten
Maßgeblich für den konkreten Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Die Leistungsübersicht stellt nur einen allgemein verständlichen Kurzüberblick dar. Ob ein Auslandseinsatz im Einzelfall als versicherte dienstliche Tätigkeit gilt, sollte im Zweifel vorab mit der Haftpflichtkasse geklärt werden.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung