Die Diensthaftpflichtversicherung (Dienst- und Amtshaftpflicht) der Haftpflichtkasse schützt Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gegen Regress- und Haftungsansprüche aus dienstlichen Tätigkeiten. Ob Referendare und Beamtenanwärter konkret eingeschlossen sind, geht aus der uns vorliegenden Leistungsübersicht (Stand 01.11.2017) nicht ausdrücklich hervor. Ob der konkrete Tarif diese Personengruppen erfasst, hängt vom Wortlaut der jeweils gültigen Versicherungsbedingungen ab – diese sollten vor Abschluss geprüft werden.
Was die Leistungsübersicht hergibt
Die vorliegende Leistungsübersicht zur Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse beschreibt den Deckungsumfang für versicherte dienstliche Tätigkeiten, trifft aber keine ausdrückliche Aussage dazu, ob Referendare und Beamtenanwärter zum versicherten Personenkreis gehören. Maßgeblich ist laut Übersicht ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
- Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Schlüsselverlust dienstlicher Schlüssel: bis 100.000 EUR
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
Was Sie konkret prüfen sollten
Da die Zugehörigkeit von Referendaren und Anwärtern zum versicherten Personenkreis in der Kurzübersicht nicht geregelt ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Die aktuell gültigen Versicherungsbedingungen anfordern und den versicherten Personenkreis prüfen.
- Beim Versicherer direkt nachfragen, ob der jeweilige Ausbildungsstatus (z. B. Rechtsreferendar, Lehramtsanwärter, Beamter auf Widerruf) erfasst ist.
- Klären, ob dienstliche Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung ausdrücklich mitversichert sind.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung (Stand 01.11.2017)