Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt Personen- und Sachschäden Dritter ab, die bei der dienstlichen Tätigkeit entstehen – mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person). Ob hierunter auch Schäden an Kollegen oder konkrete Vertretungssituationen fallen, geht aus der vorliegenden Leistungsübersicht (Stand 01.11.2017) nicht ausdrücklich hervor. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen, die beim Versicherer anforderbar sind.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung (Stand 01.11.2017)