Zur konkreten Kündigungsfrist der Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse liegen in den hier verfügbaren Quellen keine Angaben vor. Die vorliegende Leistungsübersicht (Stand 01.11.2017) beschreibt nur den Leistungsumfang, nicht die Vertrags- und Kündigungsmodalitäten. Maßgeblich sind hier allein die vollständigen Versicherungsbedingungen, die bei der Haftpflichtkasse jederzeit angefordert und eingesehen werden können.
Was in den vorliegenden Quellen steht
Die Leistungsübersicht zur Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse (Stand 01.11.2017) nennt ausschließlich Leistungsinhalte wie Versicherungssummen und Deckungen, zum Beispiel:
- Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Schlüsselverlust (dienstliche Schlüssel): bis 100.000 EUR
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Angaben zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist oder Kündigungswegen enthält diese Übersicht nicht.
Wo Sie die verbindliche Kündigungsfrist finden
Die Leistungsübersicht weist ausdrücklich darauf hin: „Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Sie sind jederzeit anforderbar und einsehbar.“ Für die konkrete Kündigungsfrist gilt daher:
- Fordern Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs bei der Haftpflichtkasse an.
- Prüfen Sie die Abschnitte zu Vertragsdauer und Kündigung in diesen Bedingungen bzw. in Ihrem Versicherungsschein.
- Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt an die Haftpflichtkasse oder Ihren Vermittler.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)