Ja, Schäden an fremden Sachen, die durch die Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen, sind bei der Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse als sogenannte Tätigkeitsschäden bis 5.000 EUR mitversichert (Selbstbeteiligung 250 EUR). Darunter fallen auch von Ihrem Dienstherrn überlassene Arbeitsmittel wie ein Dienst-Laptop oder Dienst-Handy, wenn Sie diese beschädigen. Die genaue Höhe und der Umfang richten sich nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017).
Leistungsumfang bei Tätigkeitsschäden
Beschädigen Sie dienstlich genutzte Geräte wie einen Laptop oder ein Handy des Dienstherrn, greift die Diensthaftpflicht über den Baustein Tätigkeitsschäden:
- Tätigkeitsschäden: Schäden an fremden Sachen, die durch Ausübung dienstlicher Tätigkeiten entstehen, bis 5.000 EUR – Selbstbeteiligung 250 EUR.
- Schäden an Dienstfahrzeugen: Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn bis 50.000 EUR.
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (z. B. Verlust überlassener Gegenstände) bis 2.500 EUR.
Quelle: Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Weitere abgesicherte Risiken im Dienst
Über die Geräteschäden hinaus deckt die Diensthaftpflicht unter anderem ab:
- Schlüsselverlust: dienstliche Schlüssel bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über die Privathaftpflicht möglich).
- Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR.
- Vermögensschäden bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich).
- Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person).
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)