Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt Schäden ab, die bei versicherten dienstlichen Tätigkeiten entstehen – und schließt dabei ausdrücklich den erlaubten Besitz sowie das Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken ein. Das ist besonders für Berufsgruppen wie Polizisten und Soldaten relevant. Ob Ihre konkrete Tätigkeit und Dienstgruppe eingeschlossen ist, hängt jedoch vom konkreten Tarif und den vollständigen Versicherungsbedingungen ab; eine ausdrückliche Aufzählung einzelner Berufe liegt in den vorliegenden Leistungsunterlagen nicht vor.
Was spricht für den Schutz im Polizei- und Militärdienst?
Die Leistungsübersicht der Diensthaftpflichtversicherung nennt mehrere Punkte, die für dienstlich bewaffnete bzw. im Außendienst tätige Berufe wichtig sind:
- Waffenbesitz: erlaubtes Tragen und Benutzen ausschließlich zu Dienstzwecken ist mitversichert.
- Dienstfahrzeuge: Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn bis 50.000 EUR; Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter bis 1 Mio. EUR.
- Auslandsaufenthalte: Versicherungsschutz für versicherte dienstliche Tätigkeiten im Ausland (in Europa zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu 1 Jahr) – relevant etwa bei Auslandseinsätzen.
- Schlüsselverlust: dienstliche Schlüssel bis 100.000 EUR.
Wichtige Versicherungssummen im Überblick
- Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person).
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich).
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen: bis 5.000 EUR, SB 250 EUR.
- Kassenfehlbeträge und Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 3.000 EUR bzw. bis 2.500 EUR.
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Was ist vor dem Abschluss zu klären?
Eine namentliche Aufzählung bestimmter Berufsgruppen wie Polizisten oder Soldaten ist in der vorliegenden Leistungsübersicht nicht enthalten. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist stets der Wortlaut der vollständigen Versicherungsbedingungen. Prüfen Sie daher vor Abschluss, ob Ihre konkrete Dienstgruppe und Tätigkeit vom gewählten Tarif erfasst ist, und lassen Sie sich die aktuellen Bedingungen aushändigen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)