Ja, die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse richtet sich an Personen im öffentlichen Dienst und deckt Schäden ab, die bei der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten entstehen – das umfasst grundsätzlich auch Erzieherinnen, Erzieher und Kita-Personal. Versichert sind Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person) sowie weitere typische Dienstrisiken. Ob Ihre konkrete Tätigkeit im Einzelfall vollständig unter den Vertrag fällt, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen und dem Dienstverhältnis ab (Stand: Oktober 2026).
Für wen die Diensthaftpflicht gedacht ist
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse deckt Schäden ab, die bei versicherten dienstlichen Tätigkeiten entstehen. Damit eignet sie sich grundsätzlich für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, zu denen Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres Kita-Personal typischerweise zählen.
Maßgeblich für den genauen Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Diese sind laut Versicherer jederzeit anforderbar und einsehbar.
Relevante Leistungen für den Kita-Alltag
- Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person).
- Tätigkeitsschäden: Schäden an fremden Sachen durch die dienstliche Tätigkeit bis 5.000 EUR (Selbstbeteiligung 250 EUR).
- Schlüsselverlust: dienstliche Schlüssel bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über die Privathaftpflicht möglich).
- Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen: Schäden an Räumen und deren Ausstattung bis 10 Mio. EUR.
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich).
- Auslandsaufenthalte: Schutz für dienstliche Tätigkeiten im Ausland – in Europa zeitlich unbegrenzt, außereuropäisch bis zu 1 Jahr.
Was zu beachten ist
Einzelne Leistungen der Police zielen auf hoheitliche oder verwaltende Tätigkeiten ab, etwa Kassenfehlbeträge (bis 3.000 EUR), Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum (bis 2.500 EUR) oder Dienstfahrzeuge. Für Erzieher und Kita-Personal sind vor allem Tätigkeitsschäden, Schlüsselverlust und die hohe Deckungssumme für Personen- und Sachschäden praxisrelevant.
Ob Ihre konkrete Tätigkeit vollständig abgedeckt ist, hängt vom Dienstverhältnis und den Bedingungen ab. Dazu sollten Sie den genauen Wortlaut prüfen bzw. beim Versicherer anfragen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung (Stand 01.11.2017)