Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (auch Dienst- und Amtshaftpflicht genannt) richtet sich an Beschäftigte im öffentlichen Dienst – etwa Beamte, Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsangestellte – und deckt Schäden ab, die bei der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit entstehen, insbesondere Regressansprüche des Dienstherrn. Eine klassische Berufshaftpflicht dagegen sichert freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten (z. B. Ärzte, Anwälte, Berater) gegenüber Dritten ab. Der wesentliche Unterschied liegt also im Personenkreis und in der besonderen Dienstherren-Konstellation: Die Diensthaftpflicht schließt gerade die Lücke, die entsteht, wenn der Dienstherr seinen Beschäftigten in Regress nimmt. Zur konkreten Ausgestaltung einer Berufshaftpflicht liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor.
Was die Diensthaftpflicht der Haftpflichtkasse abdeckt
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse umfasst unter anderem folgende Leistungen (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017):
- Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter: bis 1 Mio. EUR
- Schlüsselverlust (dienstliche Schlüssel): bis 100.000 EUR
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen durch dienstliche Tätigkeit: bis 5.000 EUR (SB 250 EUR)
- Schäden am Dienstfahrzeug des Dienstherrn: bis 50.000 EUR
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
Für wen ist die Diensthaftpflicht gedacht?
Die Diensthaftpflicht (Dienst- und Amtshaftpflicht) ist auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst zugeschnitten. Typisch ist die Absicherung gegen Regressansprüche des Dienstherrn: Verursacht ein Beamter oder Angestellter im Dienst einen Schaden, kann der Dienstherr ihn unter bestimmten Voraussetzungen persönlich in Regress nehmen. Genau diese Lücke schließt die Diensthaftpflicht.
Weitere Besonderheiten laut Leistungsübersicht:
- Auslandsaufenthalte: Schutz für dienstliche Tätigkeiten in Europa zeitlich unbegrenzt, außereuropäisch bis zu 1 Jahr
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
- Waffenbesitz: erlaubtes Tragen und Benutzen ausschließlich zu Dienstzwecken
- Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen: bis 10 Mio. EUR
Der zentrale Unterschied im Überblick
- Diensthaftpflicht: für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (Beamte/Angestellte); zentraler Punkt ist der Schutz gegen Regress des Dienstherrn sowie dienstspezifische Risiken wie Schlüsselverlust, Dienstfahrzeug oder Kassenfehlbeträge.
- Berufshaftpflicht: sichert in der Regel freiberufliche/gewerbliche Tätigkeiten gegenüber Dritten ab (z. B. Ärzte, Anwälte, Berater). Die Dienstherren-Regress-Konstellation entfällt hier.
Hinweis: Zu den konkreten Leistungen und Summen einer Berufshaftpflicht liegen in den hier verfügbaren Quellen keine Angaben vor. Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist stets der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung (Stand 01.11.2017)