Die Leistungsübersicht der Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse (Stand 01.11.2017) nennt vor allem die gedeckten Leistungen, keine abschließende Ausschlussliste. Maßgeblich für konkrete Ausschlüsse ist allein der Wortlaut der Versicherungsbedingungen, die jederzeit angefordert und eingesehen werden können. Aus der Übersicht erkennbar sind jedoch Grenzen und Bedingungen: Privat verursachte Schäden sind nicht gedeckt (es geht ausschließlich um dienstliche Tätigkeiten), und der Schutz gilt nur, soweit Summen und Sonderregeln eingehalten werden.
Was die Übersicht zu Grenzen und Bedingungen zeigt
Die Leistungsübersicht beschreibt primär den gedeckten Umfang. Daraus lassen sich folgende Einschränkungen ableiten:
- Nur dienstliche Tätigkeiten: Versichert sind Schäden aus der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten – private Schäden fallen nicht darunter.
- Waffen: Gedeckt ist nur das erlaubte Tragen und Benutzen ausschließlich zu Dienstzwecken – privater Gebrauch ist damit nicht umfasst.
- Auslandsaufenthalte: Schutz für versicherte dienstliche Tätigkeiten in Europa zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern nur bis zu 1 Jahr.
- Nachhaftung: begrenzt auf bis zu 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Deckungsgrenzen und Selbstbehalte
Über die genannten Summen hinausgehende Beträge sind nicht gedeckt. Beispiele aus der Übersicht:
- Personen- und Sachschäden: Versicherungssumme 15 Mio. EUR, je geschädigte Person max. 10 Mio. EUR.
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich).
- Tätigkeitsschäden: bis 5.000 EUR mit Selbstbehalt 250 EUR.
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR.
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR.
- Schlüsselverlust (dienstliche Schlüssel): bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über Privathaftpflicht möglich).
- Schäden am Dienstfahrzeug: bis 50.000 EUR.
Wichtiger Hinweis zur Verbindlichkeit
Die Leistungsübersicht stellt laut Anbieter ausdrücklich einen „allgemein verständlichen Kurzüberblick“ dar. Eine abschließende Liste der Ausschlüsse liegt in der Übersicht nicht vor. Welche Schäden konkret ausgeschlossen sind, regelt der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Diese sind laut Anbieter jederzeit anforderbar und einsehbar.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)