Ja. Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt den Verlust dienstlicher Schlüssel bis zu 100.000 EUR ab (Stand 01.11.2017). Darunter fällt insbesondere der Austausch von Schließanlagen, die durch den Verlust eines dienstlichen Schlüssels notwendig werden. Eine höhere Absicherung ist über die Privathaftpflicht-Versicherung möglich.
Leistungsumfang beim Schlüsselverlust
- Versichert: der Verlust dienstlicher Schlüssel bis 100.000 EUR (laut Leistungsübersicht Diensthaftpflicht, Stand 01.11.2017).
- Höhere Absicherung: laut Leistungsübersicht über die Privathaftpflicht-Versicherung möglich.
Ob der Versicherungsschutz auch elektronische Schlüsselkarten (Chip-/Transponderkarten) ausdrücklich einschließt, geht aus der vorliegenden Leistungsübersicht nicht eindeutig hervor. Maßgeblich ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen – diese sollten im Zweifel geprüft werden.
Weitere relevante dienstliche Leistungen
Rund um den Verlust bzw. die Verwahrung dienstlichen Eigentums enthält die Diensthaftpflicht weitere Bausteine:
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen durch dienstliche Tätigkeit: bis 5.000 EUR (SB 250 EUR)
Quelle: Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung, Stand 01.11.2017.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)