Ja, die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt Regressansprüche des Dienstherrn. Für Regressansprüche wegen Personen- und Sachschäden Dritter besteht Versicherungsschutz bis 1 Mio. EUR. Darüber hinaus sind unter anderem Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn bis 50.000 EUR sowie Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR mitversichert (Leistungsübersicht, Stand 01.11.2017).
Was ist beim Regress abgesichert?
Der Dienstherr (Arbeitgeber) kann Beamte und Beschäftigte für dienstlich verursachte Schäden in Regress nehmen. Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt diese Ansprüche in folgendem Umfang ab:
- Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter: bis 1 Mio. EUR
- Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn (Dienstfahrzeuge): bis 50.000 EUR
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
Quelle: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung, Stand 01.11.2017.
Weitere Leistungen der Diensthaftpflicht
Über den Regress hinaus bietet die Diensthaftpflichtversicherung unter anderem:
- Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Schlüsselverlust dienstlicher Schlüssel: bis 100.000 EUR
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen: bis 5.000 EUR (SB 250 EUR)
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
Quelle: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung, Stand 01.11.2017.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)