Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in der Regel sinnvoll, weil sie Regressansprüche des Dienstherrn abdeckt, die über die private Haftpflicht hinausgehen. Versichert sind u. a. Personen- und Sachschäden mit bis zu 15 Mio. EUR, Regressansprüche des Dienstherrn bis 1 Mio. EUR sowie der Verlust dienstlicher Schlüssel bis 100.000 EUR (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017). Besonders für Berufsgruppen mit hoher dienstlicher Verantwortung – etwa im Umgang mit Schlüsseln, Kassen oder Dienstfahrzeugen – schließt die Diensthaftpflicht eine wichtige Lücke.
Warum eine Diensthaftpflicht sinnvoll sein kann
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haften gegenüber ihrem Dienstherrn, wenn sie bei der dienstlichen Tätigkeit Schäden verursachen. Solche Regressansprüche des Dienstherrn sind über die private Haftpflichtversicherung oft nicht abgedeckt. Die Diensthaftpflicht schließt genau diese Lücke.
- Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter bis 1 Mio. EUR
- Schäden am Dienstfahrzeug des Dienstherrn bis 50.000 EUR
- Verlust dienstlicher Schlüssel bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über Privathaftpflicht möglich)
- Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR
Leistungsumfang im Überblick
- Versicherungssumme Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung: bis 1 Mio. EUR
- Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen: bis 10 Mio. EUR
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen: bis 5.000 EUR (SB 250 EUR)
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
- Auslandsaufenthalte: in Europa zeitlich unbegrenzt, außereuropäisch bis zu 1 Jahr
- Waffenbesitz: erlaubtes Tragen/Benutzen ausschließlich zu Dienstzwecken
Für wen besonders empfehlenswert?
Besonders sinnvoll ist die Diensthaftpflicht für Berufsgruppen mit hoher dienstlicher Verantwortung, etwa beim Umgang mit:
- Schlüsseln (z. B. Lehrkräfte, Hausmeister, Verwaltung – Schlüsselverlust bis 100.000 EUR)
- Kassen und Geldern (Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR)
- Dienstfahrzeugen (Schäden bis 50.000 EUR)
Ob und in welchem Umfang eine Diensthaftpflicht für Ihre konkrete Tätigkeit sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen dienstlichen Risiko ab.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)