Ja, die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt echte Vermögensschäden bis 3.000 EUR ab; eine höhere Absicherung ist möglich. Darüber hinaus sind weitere vermögensnahe Dienstschäden gesondert gedeckt, etwa Kassenfehlbeträge bis 3.000 EUR und das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum bis 2.500 EUR (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017).
Wie hoch ist die Deckung für Vermögensschäden?
Laut Leistungsübersicht der Haftpflichtkasse gilt für die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung:
- Echte Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (eine höhere Absicherung ist möglich)
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
Zum Vergleich: Für Personen- und Sachschäden steht eine deutlich höhere Versicherungssumme von 15 Mio. EUR zur Verfügung (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person).
Weitere abgesicherte Dienstschäden
Über den reinen Vermögensschaden hinaus deckt die Diensthaftpflicht weitere typische dienstliche Risiken ab:
- Schlüsselverlust: dienstliche Schlüssel bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über die Privathaftpflicht möglich)
- Tätigkeitsschäden: an fremden Sachen bis 5.000 EUR, SB 250 EUR
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung: bis 1 Mio. EUR
- Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter: bis 1 Mio. EUR
- Nachhaftung: bis 6 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Maßgeblich für den Versicherungsschutz ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen; die Leistungsübersicht ist nur ein Kurzüberblick.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Diensthaftpflichtversicherung (Stand 01.11.2017)