Die Diensthaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse bietet eine pauschale Versicherungssumme von 15 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, wobei je geschädigter Person maximal 10 Mio. EUR geleistet werden (Stand der Leistungsübersicht: 01.11.2017). Für Vermögensschäden gilt eine Deckung bis 3.000 EUR, eine höhere Absicherung ist möglich.
Versicherungssummen im Überblick
- Personen- und Sachschäden: 15 Mio. EUR (max. 10 Mio. EUR je geschädigte Person)
- Vermögensschäden: bis 3.000 EUR (höhere Absicherung möglich)
- Regressansprüche des Dienstherrn wegen Personen- und Sachschäden Dritter: bis 1 Mio. EUR
- Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung: bis 1 Mio. EUR
- Mietsachschäden auf Dienst-/Geschäftsreisen an Räumen und deren Ausstattung: bis 10 Mio. EUR
Weitere abgedeckte Leistungsgrenzen
- Schäden am Dienstfahrzeug des Dienstherrn: bis 50.000 EUR
- Schlüsselverlust (dienstliche Schlüssel): bis 100.000 EUR (höhere Absicherung über Privathaftpflicht möglich)
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen durch dienstliche Tätigkeit: bis 5.000 EUR, Selbstbehalt 250 EUR
- Kassenfehlbeträge: bis 3.000 EUR
- Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum: bis 2.500 EUR
Geltungsbereich und Nachhaftung
Der Versicherungsschutz gilt für versicherte dienstliche Tätigkeiten während eines Auslandsaufenthalts – in Europa zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu 1 Jahr. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst besteht eine Nachhaftung bis zu 6 Jahre.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Leistungsübersicht Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung (Stand 01.11.2017)