Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse richtet sich laut Bedingungen an Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Soldaten und sichert die wesentlichen Haftungsrisiken der versicherten dienstlichen Tätigkeit ab (Stand 01/2026). Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen Beamten auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit enthalten die vorliegenden Bedingungen nicht. Der genaue Umfang richtet sich nach der im Versicherungsschein vereinbarten versicherten dienstlichen Tätigkeit; zum Status „Beamter auf Widerruf“ liegen in den Quellen keine gesonderten Angaben vor. Wichtig: Der Baustein gilt nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht der Tarifgeneration PHV Einfach Gut/Besser/Komplett.
Für wen gilt der Baustein?
Laut den Bedingungen der Haftpflichtkasse erhalten folgende Personengruppen mit der Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung einen zusätzlichen Leistungsbaustein:
- Richter
- Beamte
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Soldaten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der versicherten dienstlichen Tätigkeit. Eine ausdrückliche Differenzierung nach dem beamtenrechtlichen Status (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit) nehmen die vorliegenden Bedingungen nicht vor.
Wichtige Voraussetzung: Nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung gilt laut Produktinformationsblatt nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht-Versicherung nach Tarifgeneration PHV Einfach Gut / Besser / Komplett. Sie ist also kein eigenständiger Vertrag, sondern ein ergänzender Baustein.
Da sich Angehörige in Ausbildung (z. B. Kinder in Berufsausbildung) unter bestimmten Voraussetzungen über die Privathaftpflicht mitversichern lassen können, kommt es für die konkrete Absicherung von Auszubildenden/Anwärtern auf die jeweils vereinbarte dienstliche Tätigkeit im Versicherungsschein an.
Was ist versichert?
Zu den abgesicherten Haftungsrisiken der dienstlichen Tätigkeit gehören laut Produktinformationsblatt beispielsweise:
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten
- Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte
- Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden
Für bestimmte Berufsgruppen sieht Abschnitt A6 besondere Regelungen vor, u. a. für Lehrer, Hochschullehrer und Erzieher sowie für staatliche und kommunale Baubeamte.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind laut Bedingungen z. B.:
- ärztliche oder tierärztliche Tätigkeiten
- Schäden aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen
- Schäden aus vorsätzlicher Handlung
- Schäden wegen wissentlicher Pflichtverletzung
Leistungen erfolgen nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen; eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt.
Was Sie konkret prüfen sollten
Da die Bedingungen keine eigene Regelung zum Status „Beamter auf Widerruf“ enthalten, sollten Sie Folgendes abklären:
- Ist Ihre konkrete dienstliche Tätigkeit (z. B. als Anwärter/in oder Referendar/in) im Antrag korrekt angegeben und im Versicherungsschein versichert?
- Teilen Sie der Haftpflichtkasse Änderungen der dienstlichen Tätigkeit mit, da dies versicherungsrelevant ist.
- Zu Status- und Einzelfallfragen empfiehlt sich eine direkte Rückfrage bei der Haftpflichtkasse bzw. Ihrem Vermittler.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Bedingungen Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung, Stand 01/2026; Die Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt zur Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung