Ja, die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sichert Ansprüche geschädigter Dritter aus der versicherten dienstlichen Tätigkeit ab – dazu zählen bei Lehrern, Hochschullehrern und Erziehern ausdrücklich eigene Sonderregelungen (Abschnitt A6-6.16 der Bedingungen, Stand 01/2026). Versichert sind Ansprüche geschädigter Dritter, Regressansprüche des Dienstherrn und Ansprüche des Dienstherrn wegen unmittelbar zugefügter Schäden. Ärztliche oder tierärztliche Tätigkeiten sind jedoch ausgeschlossen, Schäden an anvertrauten Patienten sind damit nicht über diese Diensthaftpflicht gedeckt. Die Dienst- und Amtshaftpflicht gilt nur als Ergänzung zu einer Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse (PHV Einfach Gut / Besser / Komplett).
Was ist über die Diensthaftpflicht abgedeckt?
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung umfasst laut Produktinformationsblatt die wesentlichen Haftungsrisiken der versicherten dienstlichen Tätigkeit. Dazu gehören beispielsweise:
- Ansprüche geschädigter Dritter gegen den Versicherten – darunter fallen etwa Schüler oder andere Personen, die im dienstlichen Zusammenhang geschädigt werden.
- Regressansprüche wegen Schäden, die der Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte.
- Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zugefügter Schäden.
Für Lehrer, Hochschullehrer und Erzieher enthält Abschnitt A6-6.16 der Bedingungen eine eigene Sonderregelung; auch für staatliche und kommunale Baubeamte (A6-6.17) gibt es gesonderte Bestimmungen.
Was ist nicht abgedeckt (z. B. Patienten)?
Laut Produktinformationsblatt sind bestimmte Risiken ausdrücklich nicht versichert, unter anderem:
- ärztliche oder tierärztliche Tätigkeiten – Schäden an anvertrauten Patienten aus einer Heilbehandlung sind damit nicht über diese Diensthaftpflicht gedeckt;
- Risiken aus Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Deckungsbeschränkungen: ausgeschlossen sind Schäden aus vorsätzlicher Handlung sowie wegen wissentlicher Pflichtverletzung.
Wichtige Voraussetzung und Geltungsbereich
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung gilt nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse (Tarifgeneration PHV Einfach Gut / Besser / Komplett) und richtet sich an Richter, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Soldaten.
Der Schutz gilt weltweit: Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z. B. Dienstreise) besteht Versicherungsschutz. Die konkrete Höhe der Versicherungssummen ergibt sich aus Antrag und Versicherungsschein.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Bedingungen Privat- und Dienst-/Amtshaftpflicht-Versicherung, Stand 01/2026; Die Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung