Ja. Nach einem Schadenfall können sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch die Haftpflichtkasse die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung vorzeitig kündigen (Sonderkündigungsrecht). Der Vertrag endet dann schon vor Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung gilt bei der Haftpflichtkasse nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht-Versicherung (Tarife PHV Einfach Gut/Besser/Komplett).
Was gilt beim Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden?
- Beide Seiten können kündigen: Laut Produktinformationsblatt können Sie oder die Haftpflichtkasse den Vertrag nach einem Schadenfall kündigen – der Vertrag endet dann schon vor dem Ende der vereinbarten Dauer.
- Weitere Kündigungsgründe: Eine Kündigung ist auch möglich, wenn Ihr Versicherungsrisiko endgültig wegfällt, etwa durch Ausscheiden aus dem Dienst.
- Ordentliche Kündigung: Zum Ende der vereinbarten Dauer können Sie oder die Haftpflichtkasse ebenfalls kündigen – das muss spätestens drei Monate vorher geschehen.
Die genauen Regelungen zur Kündigung nach einem Versicherungsfall finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Abschnitt B2-2 (Kündigung nach Versicherungsfall), inklusive Kündigungsrecht sowie Kündigung durch Versicherungsnehmer bzw. Versicherer.
Wichtig: Kopplung an die Privathaftpflicht
Die Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ist kein eigenständiger Vertrag, sondern gilt nur in Ergänzung zur Privathaftpflicht-Versicherung nach Tarifgeneration PHV Einfach Gut / Besser / Komplett. Prüfen Sie daher vor einer Kündigung, welche Auswirkungen das auf Ihren Gesamtvertrag und Ihren Versicherungsschutz hat.
Form und Frist für die Kündigung
Konkrete Angaben zur Form (z. B. Textform) und zur genauen Frist für das Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall sind im vorliegenden Auszug der Bedingungen nicht vollständig wiedergegeben; maßgeblich ist Abschnitt B2-2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bitte orientieren Sie sich an Ihrem Versicherungsschein und den vollständigen Bedingungen bzw. fragen Sie direkt bei der Haftpflichtkasse nach.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: Die Haftpflichtkasse, Bedingungen Privathaftpflicht- und Dienst-/Amtshaftpflicht-Versicherung (AVB PHV Einfach Gut/Besser/Komplett), Stand 01/2026; Die Haftpflichtkasse, Produktinformationsblatt zur Dienst- und Amtshaftpflicht-Versicherung