Im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es entscheidend, auch Bauhelfer, also Personen, die auf der Baustelle unterstützen, adäquat zu versichern. Bauherren sind verpflichtet, ihre Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Diese Anmeldung ist notwendig, um im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Baustelle steht, entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Die Versicherung über die BG Bau deckt Unfall- und Haftpflichtrisiken ab, die während der Arbeit auf der Baustelle auftreten können. Sie sorgt dafür, dass im Falle eines Unfalls medizinische Behandlungskosten und möglicherweise anfallende Entschädigungen für Arbeitsausfall oder dauerhafte Schädigungen abgesichert sind.
Es ist wichtig, dass der Bauherr alle Bauhelfer, egal ob ehrenamtlich, freundschaftlich oder gegen Entgelt tätig, bei der BG Bau registriert. Die Anmeldung sollte idealerweise vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen. Die Kosten für diese Versicherung werden in der Regel pro Arbeitsstunde berechnet und hängen von der Gesamtsumme der Baukosten ab.
Neben der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist ein weiterer wichtiger Aspekt die Arbeitslosenversicherung. Diese ist besonders relevant für Bauhelfer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Durch die Arbeitslosenversicherung werden diese Helfer gegen den Verlust ihres Einkommens abgesichert, falls sie durch Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit ausfallen.
Zusätzlich zur Anmeldung bei der BG Bau kann es sinnvoll sein, eine separate Unfallversicherung für die Bauhelfer abzuschließen. Diese bietet im Schadensfall oft umfassenderen Schutz als die gesetzliche Unfallversicherung und kann individuell an die Bedürfnisse der Bauhelfer angepasst werden.
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