Im Falle eines Schadens bei einem durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckten Bauprojekt ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend. Zunächst ist es wichtig, den Schaden umgehend der Versicherungsgesellschaft zu melden. Die Meldung sollte detailliert erfolgen und alle relevanten Informationen zum Schadenereignis beinhalten. Dies umfasst den Zeitpunkt des Schadens, eine Beschreibung des Schadensfalls, mögliche Zeugen und vorhandene Schadensfotos.
Parallel zur Schadensmeldung sollte der Bauherr Maßnahmen ergreifen, um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern. Dies beinhaltet beispielsweise die Sicherung der Unfallstelle, um weitere Unfälle oder Schäden zu vermeiden. Es ist jedoch wichtig, keine Veränderungen am Schadensort vorzunehmen, bevor die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit hatte, den Schaden zu begutachten, es sei denn, diese Maßnahmen sind zur Schadensminderung unbedingt erforderlich.
Zusätzlich sollten Bauherren alle relevanten Unterlagen und Belege zum Schadensfall sammeln und aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Kostenvoranschläge oder auch Berichte von Sachverständigen. Diese Dokumente sind für die Schadensregulierung durch die Versicherung von großer Bedeutung.
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