Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet in der Regel mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Abnahme des Bauvorhabens. Diese Versicherung ist speziell dafür konzipiert, Bauherren während der Bauphase vor finanziellen Risiken und Haftungsansprüchen Dritter zu schützen. Sobald das Bauvorhaben abgeschlossen und das Gebäude offiziell abgenommen wurde, besteht in der Regel kein weiterer Versicherungsschutz durch die Bauherrenhaftpflicht mehr. Es ist jedoch wichtig, dass Bauherren den genauen Zeitpunkt des Versicherungsendes mit ihrer Versicherungsgesellschaft klären, da es je nach Vertrag und Anbieter zu Abweichungen kommen kann.
Nach Beendigung der Bauarbeiten sollte der Bauherr dann eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die das fertiggestellte Gebäude gegen Schäden wie Feuer, Wasser, Sturm und weitere Risiken absichert. Diese Versicherung tritt an die Stelle der Bauherrenhaftpflicht und bietet Schutz für das fertige Gebäude und dessen Bestandteile.